Einen Monat vor der Abschlussveranstaltung, bei der die Ergebnisse des Projekts „Politik und Recht erleben“ präsentiert werden sollen, hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Ideen und Vorschläge für Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu präzisieren. Am Freitag, den 14.04., reflektierten die rund 15 Teilnehmenden mit Unterstützung von Frau Prof. Schwerdtfeger, Herrn Prof. Fink und dem Team Recht und Politik die vorausgegangenen Veranstaltungen. Die Erfahrungen aus der EU-Simulation und dem Moot Court konnten in einer ersten Einheit an den vier Stationen Information, Politik, Recht und Gerichtsverfahren diskutiert und geordnet werden. Um langfristig mehr Bürger*innen zu beteiligen, müsste beim Thema Information stärker die Bringschuld des Staates, der Medien und der Gerichte im Fokus stehen. Die Teilnehmenden schlugen in diesem Zusammenhang vor, „Pflichtinformationen“ etwa zu konkreten Gesetzesänderungen gezielter im Hinblick auf die eigene Betroffenheit für die Bürger*innen aufzubereiten. Allerdings sei auch die Kontextualisierung einzelner Informationen wichtig. Hier stehe insbesondere die Bundesregierung in der Verantwortung eine aktive Informationsstrategie zu verfolgen, die auf Konvergenz zwischen übergeordneten Zielen und konkretem Umsetzungsmaßnahmen ausgerichtet sei. Insgesamt wurde an der Station Politik deutlich, dass sich ein stärkeres europäisches Bewusstsein gewünscht wurde. Ein Ansatz der Teilnehmenden, um die fernere europäische Ebene zu erreichen, lag in der Einrichtung eines „Europäischen Events“. Ziel könnte hierbei sein, die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede zwischen EU-Staaten kennenzulernen und Brücken zu schlagen. Durch gestärkte europäische Identität könne auch die Kompromissbereitschaft erhöht werden. Im Gegensatz zur EU-Simulation erlebten die Teilnehmenden innerhalb des Moot Courts ein Verfahren mit festen Rahmenbedingungen. Während sie in der Rolle der Vertreterin oder des Vertreters einer Nation vielfach auch mit Machtfragen konfrontiert wurden, gestaltete sich der Gerichtsprozess anders. Eine Kompromissfindung war hier nicht das primäre Ziel, jedoch vermehrt gewünscht. Aber auch bei Ausbleiben einer Einigung könne eine gerichtliche Entscheidung akzeptiert werden, wenn die Urteilsbegründung nachvollziehbar sei. In diesem Zusammenhang sprachen die Teilnehmenden über die Rolle der Medien, die einen Beitrag zur verständlichen Aufbereitung leisten können. Schließlich ergab sich das Spannungsfeld zwischen im Zweifel langwieriger Einzelfallentscheidung und beschleunigender Standardisierung der Verfahren. Es wurde in diesem Zusammenhang der Vorschlag geäußert, eine verstärkte Spezialisierung der Gerichte anzustreben, um durch eine größere Sachkenntnis Verfahren voranzutreiben.
Bevor die Teilnehmenden schließlich ihre konkreten Vorschläge zur Bürger*innenbeteiligung diskutierten, boten Herr Prof. Fink und Frau Prof. Schwerdtfeger eine kurze Input-Einheit. Neben der Darstellung der Rechtsquellen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltfragen auf internationaler und nationaler Ebene wurden Kriterien einer guten Bürger*innenbeteiligung vorgestellt. Im Anschluss kristallisierten sich einige Grundsätze heraus, die den Teilnehmenden im Beteiligungsverfahren wichtig erschienen. Es wurde deutlich, dass eine persönliche Betroffenheit auch den Willen zur Mitwirkung an bestimmten Prozessen steigere. Dazu sei essenziell, die Betroffenheit für den entsprechenden Personenkreis zu verdeutlichen. Wie sich bereits herausstellte, sind hierfür die richtigen Informationswege besonders relevant. So schilderten die Teilnehmenden, dass die Ansprache möglichst persönlich und kontinuierlich erfolgen solle. Ferner solle die Teilnahme an Beteiligungsformaten eine Wertschätzung erfahren, um einen Anreiz für weiteres Engagement zu schaffen. Zudem spiele die zeitliche Verfügbarkeit eine wichtige Rolle. Ausschlaggebend hierfür sei unter anderem die Vereinbarkeit mit Familie und Beruf. Das Verfahren solle darüber hinaus über klare „Spielregeln“ sowie eine Moderation verfügen. So könne sichergestellt werden, dass die Beteiligten auch die Chance haben, sich einzubringen. Effektive Öffentlichkeitsbeteiligung müsse zudem grundsätzlich transparent verlaufen. Insbesondere die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen des Verfahrens sollten klar kommuniziert werden, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Inhaltlich könne auf den Einbezug von Expert*innen zurückgegriffen werden, um für die Bürger*innen eine einheitliche und realistische Basis zu schaffen.
Insgesamt zeigte sich bei dieser Veranstaltung erneut, wie wichtig den Teilnehmenden eine Einbindung bei Themen und Entscheidungen der Klimawende, aber auch generell, ist. Sie wollen als Bürger*innen beteiligt werden und setzen sich daher auch aktiv und engagiert damit auseinander, wie Beteiligungsformate besser gestaltet werden können. Am 12.05. bietet sich für die Teilnehmenden die Gelegenheit, ihre Vorschläge mit Expert*innen aus Politik und Wissenschaft im Rahmen der abschließenden Podiumsdiskussion zu besprechen.
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