Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Projekt Politik und Recht erleben, Zukunft mitgestalten – Potenziale und Grenzen der Bürger*innenbeteiligung bei der Klimawende

1. Veranstalter

Die Veranstaltungen des Projekts Politik und Recht erleben, Zukunft mitgestalten – Potenziale und Grenzen der Bürger*innenbeteiligung bei der Klimawende – im Nachfolgenden „Projekt“ genannt – werden in Kooperation vom Lehrstuhl für das politische System der BRD der Sozialwissenschaftlichen Fakultät sowie dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen – im Nachfolgenden „Veranstalter“ genannt – organisiert und durchgeführt.

Lehrstuhl für das politische System der BRD

Prof. Dr. Simon Fink
Platz der Göttinger Sieben 3 37073 Göttingen

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsrecht

Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger Platz der Göttinger Sieben 5 37073 Göttingen

Kontakt:

E-Mail: pur@uni-goettingen.de Telefon: +49 551 39 26519

2. Anmeldung zum Projekt 

a. Bewerbung

Die Bewerbung für die Teilnahme am Projekt erfolgt online durch das Ausfüllen eines Bewerbungsformulars unter https://politikundrechterleben.uni-goettingen.de/wordpress/. Alternativ kann eine Bewerbung auch in Schriftform vorgenommen werden. Hierfür ist mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen. Dieser übermittelt dem*der Bewerber*in das Bewerbungsformular, welches anschließend ausgefüllt an den Veranstalter zurückzusenden ist.

b. Mindestalter

Teilnehmer*innen müssen am 1. Dezember 2022 mindestens 16 Jahre alt sein.

c. Bewerbungsschluss

Der Bewerbungsschluss ist der 16. Oktober 2022. Die Veranstalter behalten sich vor, den Zeitraum für Bewerbungen unangekündigt zu verlängern oder auch zu verkürzen.

d. Verbindliche Teilnahmeerklärungen / Zustandekommen eines Teilnahmevertrags

Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars wird ein Teilnahmewunsch erklärt. Sollte im Folgenden eine Teilnahme nicht mehr möglich oder nicht mehr beabsichtigt sein, bitten die Veranstalter um eine Mitteilung per E-Mail oder schriftlich, um anderen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen. Sofern die Zahl der Bewerbungen die zu vergebenen Plätze übersteigt, führen die Veranstalter ein Losverfahren durch. Dem Losverfahren voraus geht in diesem Fall eine Auswahl unter der Zielsetzung eines möglichst heterogenen Teilnehmer*innenkreises. Eine verbindlicher Teilnahmevertrag kommt erst durch Bekanntgabe der Auswahlentscheidung durch die Veranstalter gegenüber den Teilnehmer*innen zustande.

e. Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen

Der*Die Teilnehmer*in erklärt mit dem Absenden des Bewerbungsformulars ihre*seine Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen.

f. Freistellungsantrag

Falls ein Freistellungsantrag für die Schule, Arbeitgeber oder andere Institution zwecks Befreiung von der Unterrichts- und ähnlichen Pflichten benötigt wird, kann sich der*die Teilnehmer*in an die Veranstalter wenden. Die Freistellungen selbst können jedoch nur durch die Schulen, Arbeitgeber o. Ä. erfolgen.

g. Abmeldung von der Veranstaltung

Teilnehmer*innen können sich per E-Mail oder in Schriftform jederzeit den Veranstaltungen abmelden.

3. Kommunikation

Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der Angabe einer E-Mail-Adresse damit einverstanden, dass die Kommunikation über unverschlüsselten E-Mailverkehr erfolgt.

4.Kosten der Teilnahme

Die Teilnahme am Projekt ist für die Teilnehmer*innen kostenfrei. Es wird auch keine Vergütung an die Teilnehmer*innen bezahlt. Ebenso können etwaige Reise- und Übernachtungskosten nicht erstattet werden. Während der Veranstaltungen wird es Verpflegung geben. Die Veranstalter ermöglichen eine Kinderbetreuung, sofern Bedarf besteht.

5. Haftungs- und Versicherungsausschlüsse 

a. Aufsichtspflicht

Für minderjährige Teilnehmer*innen wird seitens der Veranstalter keine Aufsichtspflicht übernommen.

b. Haftung für Dritte

Eine Haftung des Veranstalters oder etwaiger Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ist gegenüber den Teilnehmer*innen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit von Personen. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf die Haftung von Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen, Erfüllungsgehilfen und Dritten, deren sich die Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedienen bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden sind. Die Veranstalter haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgeführter Gegenstände und Wertsachen der Teilnehmer*innen.

c. Versicherungsschutz

Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt das Vorliegen eines privaten Haftpflichtversiche- rungsschutzes sowie eines Krankenversicherungsschutzes auf Seiten der Teilnehmer*in- nen voraus, deren Vorliegen mit Annahme dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich versichert wird. Seitens der Veranstalter wird für die Teilnehmer*innen der Veranstaltung kein privater Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz vorgehalten.

6. Sonderregelungen in Anbetracht der Covid19-Pandemie

  1. Folgen einer möglichen pandemiebedingten Veranstaltungsabsage

    Falls die Veranstaltung nach Wertung der Veranstalter aufgrund der Corona-Pandemie nicht sicher durchgeführt werden kann oder aufgrund von infektionsschutzrechtlichen Regelungen nicht durchgeführt werden darf, behalten sich die Veranstalter das Recht vor, das Format der Veranstaltungen abzuändern oder einzelne Veranstaltungen kurzfristig ab- zusagen. Auch im Falle einer pandemiebedingten kurzfristigen Absage haften die Veranstalter nicht für frustrierte Aufwendungen der Teilnehmer*innen (z.B. Reise- oder Übernachtungskosten).

  2. Einhaltung von Hygieneregeln

    Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen Hygiene- und Infektionsschutzregeln einzuhalten. Gleiches gilt auch für solche Regeln, die durch die Veranstalter aufgestellt werden. Ein Hygienekonzept mit verbindlichen Hygiene- und Infektionsschutzregeln kann – sofern es die Infektionslage erfordert – vor Veranstaltungsbeginn aufgestellt und den Teilnehmer*innen per E-Mail oder postalisch übersandt werden.

7. Datenschutzhinweise

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679) bei Erhebung der personenbezogenen Daten mitzuteilen:

Zu Art. 13 Abs. 1 a) und b):

Verantwortlicher für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Georg- August-Universität Göttingen Stiftung öffentlichen Rechts (ohne Universitätsmedizin), Wilhelmsplatz 1, 37073 Göttingen, vertreten durch den Präsidenten [im Folgenden: Universität Göttingen], konkrete Daten verarbeitende Stellen sind der Lehrstuhl für das politische System der BRD, Prof. Dr. Simon Fink, und der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger, im Rahmen der Durchführung des Projektes „Politik und Recht erleben, Zukunft mitgestalten – Potenziale und Grenzen der Bürger*innenbeteiligung bei der Klimawende“.

Datenschutzbeauftragter der Universität Göttingen ist Herr Prof. Andreas Wiebe, LL.M. (Virginia), Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen, E-Mail: datenschutz@uni-goettingen.de.

Zu Art. 13 Abs. 1 c):

Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um die Teilnehmer*innen auszuwählen und das Projekt mit seinen Veranstaltungen durchzuführen, und beruht auf Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO.

Zu Art. 13 Abs. 1 e):

Die personenbezogenen Daten werden folgendermaßen weiterverarbeitet und an weitere zuständige Stellen übermittelt: Die Daten werden lediglich zu Zwecken der Durchführung des Projektes von dessen Organisatoren genutzt. Im Rahmen der Auswertung des Projektes können die Daten zudem in anonymisierter Form für Publikationen und gegenüber dem Drittmittelgeber (Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur) verwendet werden.

Zu Art. 13 Abs. 2 a):

Die Daten werden, soweit sie personenbezogen sind, über den Abschluss des Projektes hinaus zu Zwecken der Auswertung bis Juli 2024 gespeichert. Alle Daten werden, wo und wann immer möglich, anonymisiert. Anonymisierte Daten werden auf unbestimmte Zeit gespeichert, da sie für sich anschließende Forschung benötigt werden können.

Zu Art. 13 Abs. 2 b):

Die betroffene Person hat gegenüber den Lehrstühlen Fink und Schwerdtfeger ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit.

Zu Art. 13 Abs. 2 c):

Soweit die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie jederzeit das Recht, die Einwilligung zu widerrufen. Die bis dahin erfolgte Datenverarbeitung bleibt rechtmäßig, der Widerruf gilt nur für die Zukunft. Ihre Daten werden in diesem Fall unverzüglich gelöscht.

Zu Art. 13 Abs. 2 d):

Der betroffenen Person steht ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) zu.

Die für die Universität Göttingen zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, E- Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.

Zu Art. 13 Abs. 2 e):

Die Bereitstellung der Daten durch Sie ist rein freiwillig.

Zu Art. 13 Abs. 3:

Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie ursprünglich erhoben wurden, so stellen die Universität Göttingen oder die Lehrstühle Fink und Schwerdtfeger der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.

8. Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen

Alle Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass Fotografien, Filmaufnahmen und Audioaufnahmen, die während des Projekts und dem dazugehörigen Rahmenprogramm angefertigt werden, von den Veranstaltern zeitlich unbefristet gespeichert und auch veröffentlicht werden können. Dies gilt ausdrücklich auch für die Verwendung auf Social-Media-Platt- formen und anderen Online-Medien sowie für die Verwendung in Printveröffentlichungen jeweils in zeitlich und räumlich unbeschränkten Rahmen. Das Einverständnis erstreckt sich auch auf die Veröffentlichung von veränderten, insbesondere retuschierten und collagierten Aufnahmen.

Bei all diesen Aufnahmen sind auch die Anfertigung und Veröffentlichung von identifizierenden Aufnahmen aller Teilnehmer*innen möglich, auch hierzu erklären die Teilnehmer*innen ausdrücklich ihr Einverständnis unter den vorgenannten Bedingungen.